Gemütliches Abendessen mit musikalischer Unterhaltung.
An unseren 'Fein und gmüetlich'-Anlässen erwartet dich ein Abend mit traditionellen Köstlichkeiten und heimeligen Klängen von regionalen Musikern, Bands und Formationen.
Das Menu für den 25. Mai:
Riz Casimir (Trute)
oder
Schweinshals-Kotelette, Röstisticks und Gemüse
oder
Schweins-Bratwurst, Country Cuts und Gemüse
Musik:
Wally Schneider
Schon als kleines Mädchen sang sie mit ihrer Grossmutter Rosa Steiner beim Abwasch all die schönen Volkslieder. So auch zu Hause mit ihren Eltern Fritz und Ruth Kaderli. Durch sie lernte sie all die schönen Oldies sowie die volkstümliche Musik kennen und lieben.
Nun tritt sie seit Januar 2012 als Gesangs-Solistin auf. Ihr Repertoire umfasst Oldies, Schlager, volkstümlichen Schlager, Country und Hits oder sogar Chansons von Mani Matter und auch altbekannte Volkslieder.
Jodelduett Trudi Kropf und Markus Geissbühler, am Örgeli Christian Kropf
Wie lange die beiden schon Zusammen singen, das können Trudi und Markus nicht genau sagen, aber es sind über 20 Jahre. Wohl nur am Wirtshaustisch, an einer Chilbi oder einfach so. Aber sicher beim Haareschneiden, denn Trudi ist seit Jahren die Coiffeuse von Markus! Sie sang in verschiedenen Jodlerklubs und hat auch diverse Jodlerfeste als Solistin, im Duett und mit dem Klub besucht.
Seit dem Jahr 2009 treten die Drei als „Jodelduett mit Örgeli“ an den verschiedensten Anlässen auf.
Im Repertoire finden sich vor allem traditionelle Jodellieder von bekannten Komponisten, aber auch andere Stilrichtungen wie Kompositionen von Peter Reber, Gölä und Trauffer fehlen nicht. Sie wollen aber klar dem traditionellen Jodelgesang treu bleiben.
Die Auftritte werden stets mit viel Freude und Herzblut bestritten und zur Auflockerung darf ein Witz von Markus nicht fehlen.
Das Restaurant ist (fast) normal geöffnet. Die aktuellen Öffnungszeiten sind auf unserer Webseite. Für Gruppenevents und Anlässe nehmen wir jederzeit gerne Reservationen entgegen.
Gesundheit
Fühlst du dich krank oder unwohl? Bitte verzichte auf einen Besuch.
Hände desinfizieren
Wasche oder desinfiziere deine Hände beim Betreten des Betriebs.
Abstand halten
Möglichst 1.5 Meter Abstand zu anderen Personen, sofern dies die betriebliche Situation zulässt. Wenn der Mindestabstand unterschritten wird, besteht ein erhöhtes Infektionsrisiko.
Bezahlung
Bezahle bitte möglichst bargeldlos und kontaktlos. Wir akzeptieren Debitkarten, Kreditkarten und Twint.
Personendaten
Der Betrieb ist verpflichtet, von Gästen Kontaktdaten zu erfassen, wenn es im Betrieb während mehr als 15 Minuten zu einer Unterschreitung des Mindestabstands ohne Schutzmassnahmen kommt. Die zuständigen kantonalen Stellen können dich in diesem Fall anrufen und eine Quarantäne anordnen, falls es Kontakte mit an Covid-19 erkrankten Personen gab.
Wir halten uns an die Vorgaben des Bundes und wenden das Schutzkonzept für das Gastgewerbe an.
Welche Mindestabstände gelten?
Zwischen den Gästegruppen gilt nach vorne und seitlich «Schulter-zu-Schulter» ein Abstand von 1.5 Metern und nach hinten «Rücken-zu-Rücken» ein 1.5-Meter-Abstand von Tischkante zu Tischkante. Befindet sich eine Trennwand zwischen den Gästegruppen, entfällt der Mindestabstand.
Gelten die Tischmindestabstände von 1.5 Metern auch innerhalb derselben Gästegruppe?
Nein. Die Distanzregeln gelten nicht innerhalb derselben Gästegruppe. Sie gelten zwischen unterschiedlichen Gästegruppen.
Wann ist die Erhebung der Kontaktdaten obligatorisch?
Der Betrieb ist verpflichtet, von Gästen Kontaktdaten zu erfassen, wenn es im Betrieb während mehr als 15 Minuten zu einer Unterschreitung des Mindestabstands ohne Schutzmassnahmen kommt.
Reichen die Kontaktdaten einer Person pro Gästegruppe aus?
Bei Familien oder anderen Gruppen mit untereinander bekannten Personen sowie in Gästebereichen in Restaurationsbetrieben einschliesslich Bar- und Clubbetrieben, in denen die Konsumation sitzend an Tischen erfolgt, genügt die Erfassung der Kontaktdaten nur einer Person der betreffenden Familie oder Gästegruppe.
Gesundheit
Fühlst du dich krank oder unwohl? Bitte verzichte auf einen Besuch.
Hände desinfizieren
Wasche oder desinfiziere deine Hände beim Betreten des Betriebs.
Abstand halten
Möglichst 1.5 Meter Abstand zu anderen Personen, sofern dies die betriebliche Situation zulässt. Wenn der Mindestabstand unterschritten wird, besteht ein erhöhtes Infektionsrisiko.
Bezahlung
Bezahle bitte möglichst bargeldlos und kontaktlos. Wir akzeptieren Debitkarten, Kreditkarten und Twint.
Personendaten
Der Betrieb ist verpflichtet, von Gästen Kontaktdaten zu erfassen, wenn es im Betrieb während mehr als 15 Minuten zu einer Unterschreitung des Mindestabstands ohne Schutzmassnahmen kommt. Die zuständigen kantonalen Stellen können dich in diesem Fall anrufen und eine Quarantäne anordnen, falls es Kontakte mit an Covid-19 erkrankten Personen gab.
Wir halten uns an die Vorgaben des Bundes und wenden das Schutzkonzept für das Gastgewerbe an.